Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Die EuBiA ist eine Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ein sogenannter „Maßnahmeträger“.
Wenn Sie eine Maßnahme bei uns gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:
1.
Kontaktieren Sie uns als Maßnahmeträger. Wir prüfen die Vorgaben Ihres AVGS. Können wir Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
2.
Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
3.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
4.
Sie treten die Maßnahme bei der EuBiA an – Herzlich Willkommen!
Mit dem AVGS entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, werden diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erstattet. Bitte fragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach.
Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
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